„Wie viel BAföG ist für mich drin?“ – 10 Antworten zur staatlichen Finanzspritze für Dein Studium

Euroscheine umrahmen den Schriftzug BAföG.

Mit dem sogenannten BAföG möchte der Staat junge Menschen mit geringem Einkommen während ihres Studiums finanziell unterstützen. Möchtest Du BAföG beantragen, bist Dir aber unsicher, was es dabei zu beachten gilt? Oder weißt Du nicht, ob Dir BAföG überhaupt zusteht? Dann bist Du hier genau richtig. Im folgenden Artikel geben wir Dir Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema BAföG.

Bitte beachte, dass unser Blogbeitrag (Stand: 31.01.2019) keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. Alle Angaben dienen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck, sind als Orientierungshilfe und ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu verstehen.

1. Lohnt sich der BAföG-Antrag für mich?

Solltest Du Dir unsicher sein, ob Du einen Anspruch auf BAföG hast, solltest Du auf jeden Fall einen Antrag stellen! Es spielen viele individuelle Faktoren bei der Entscheidung für oder gegen einen Anspruch sowie über die Höhe der finanziellen Unterstützung eine Rolle. Daher kann Dir die, durch einen BAföG-Antrag angestoßene Prüfung, am besten Klarheit darüber verschaffen, wie lohnenswert das Ganze für Dich ist.

Fakt ist, das eine Vielzahl Studierender glaubt, keinen Anspruch zu haben, obwohl ihnen BAföG zustünde.

2. Mit wie viel BAföG kann ich rechnen?

Der aktuelle BAföG Höchstsatz liegt bei 735 Euro im Monat. Um herauszufinden, wie viel für Dich drin sind, ist auch hier das Stellen eines BAföG-Antrags der beste Weg.

Um aber vorab ungefähr einschätzen zu können, in welchem Bereich sich Dein BAföG bewegen könnte, gibt es online kostenlose BAföG-Rechner.

3. Wie viel dürfen meine Eltern verdienen?

Dein BAföG-Anspruch hängt unmittelbar vom Einkommen Deiner Eltern ab. Daher musst Du beim BAföG-Antrag auch Angaben zum Einkommen Deiner Eltern machen. Die Höhe der Freibeträge wird jedoch auch hier von mehreren Faktoren beeinflusst: Sind Deine Eltern verheiratet oder nicht? Hast Du Geschwister? Sind Deine Eltern angestellt oder selbstständig? Und so weiter …

Sind Deine Eltern zum Beispiel verheiratet, beide angestellt und haben keine weiteren Kinder, kannst Du ab einem gemeinsamen Einkommen von ca. 30.000 Euro mit ersten Einbußen für das BAföG rechnen. Nicht selten kannst Du jedoch bei einem Gehalt von 45.000 Euro noch mit einer Teilfinanzierung Deines Studiums rechnen. Ab einem gemeinsamen Gehalt Deiner Eltern von 60.000 Euro ist ein Anspruch auf BAföG eher unwahrscheinlich.

Eine Hand mit Kugelschreiber füllt gerade einen BAföG-Antrag aus.

4. Muss ich bestimmte Fristen beachten?

Du musst Deinen Antrag spätestens in dem Monat, in dem Du Dein Studium begonnen hast, abgegeben haben. Bedenke aber die Bearbeitungszeit des Amtes! BAföG wird nicht rückwirkend ausbezahlt.

Als Daumenregel kannst Du Dir merken, dass Du Deinen BAföG-Antrag mit den notwendigen Unterlagen mindestens drei Monate vor dem Start Deines Studiums beim zuständigen BAföG-Amt abgeben solltest, damit Dir das Geld pünktlich zum Studienstart zur Verfügung steht.

5. Bekomme ich einen Zuschuss für mein WG-Zimmer?

Wohnst Du nicht mehr bei Deinen Eltern, bekommst Du dank der sogenannten Wohnpauschale 250 Euro Zuschuss – unabhängig von den Mietkosten Deines Zimmers oder Deiner Wohnung.

6. Darf ich trotz BAföG nebenher arbeiten?

Ja. Du darfst pro Jahr jedoch maximal 5.400 Euro dazuverdienen, also durchschnittlich 450 Euro im Monat. Solltest Du mehr verdienen, wird Dein BAföG entsprechend gekürzt.

7. Welche Rolle spielen meine Ersparnisse?

Da das BAföG dazu dienen soll, denjenigen mit geringen finanziellen Mitteln ein Studium zu ermöglichen, darfst Du maximal 7.500 Euro auf der hohen Kante haben. Solltest Du mehr Vermögen haben, verlierst Du Deinen BAföG-Anspruch.

8. Kann ich beim Antrag schummeln?

Ersparnisse oder Einkünfte im BAföG-Antrag zu verheimlichen ist gar keine gute Idee! Deine Angaben im BAföG-Antrag werden mit dem Finanzamt abgeglichen. Solltest Du beispielsweise Zinseinkünfte haben, die auf Rücklagen schließen lassen und über dem Freibetrag liegen, kann es ganz schnell ungemütlich werden. Je nachdem wie viel verheimlicht wurde, drohen saftige Strafen, wenn Du erwischt wirst. Also sei lieber ehrlich und fair bei Deinen Angaben.

9. Muss ich das BAföG zurückzahlen?

Das BAföG, das Du erhältst, ist zu 50% ein Zuschuss und zu 50% ein zinsloses Darlehen. Heißt im Klartext: Die Hälfte der BAföG-Summe, die Du bekommen hast, musst Du nach Beendigung des Studiums zurückzahlen. In der Regel wird die erste Rate fünf Jahre nach dem Ende Deines Studiums fällig. Die Darlehensobergrenze liegt bei 10.000 Euro. Du musst also, auch wenn Deine Darlehenssumme höher war, maximal 10.000 Euro zurückzahlen.

Junger Student mit hält ein Bündel Geldscheine nach oben und freut sich.

10. Wie bekomme ich Vergünstigungen bei der Rückzahlung?

Die einzige Möglichkeit, eine Vergünstigung bei der Rückzahlung zu bekommen ist, die Darlehenssumme, statt in Raten, komplett zurückzuzahlen. Solltest Du das schaffen, lohnt es sich wirklich! Abhängig von der Darlehenssumme sind dadurch Vergünstigungen von über 25% möglich.

Alternativen zum BAföG

Neben dem BAföG gibt es noch andere Möglichkeiten, eine finanzielle Unterstützung für Dein Studium zu bekommen. Eine davon sind Stipendien. Stipendiengeber sind dabei in den meisten Fällen Unternehmen oder Stiftungen, die besonders talentierte und/oder sozial engagierte Studierende unterstützen möchten.

SPECTRUM Insight: Auch wir vergeben Stipendien! Du möchtest ein Stipendium der SPECTRUM ergattern? Dann melde Dich einfach direkt bei uns. Wir erklären Dir alles Weitere.

Wir hoffen, wir konnten Dir mit diesem Artikel das Thema BAföG etwas näherbringen und einige offene Fragen beantworten. Viel Erfolg bei Deinem BAföG-Antrag und Deinem Studium!

Mach’s nicht gewöhnlich. Mach’s anders.
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