Home-Office unter Palmen gefällig? Klingt nicht nur toll, sondern ist auch tatsächlich machbar. Voraussetzung: Man ist EU-Bürger und arbeitet nicht zu lange im EU-Ausland. Im Nachfolgenden 7 Fakten zum EU-weiten mobilen Arbeiten.
1. „Workation“ wird zum Wettbewerbsfaktor für Unternehmen
Träumen Sie manchmal davon, Arbeit und Urlaub zu verbinden? Gute Nachricht: Es ist tatsächlich möglich. Für Arbeitgeber kann es sogar ein wichtiger Wettbewerbsfaktor im War for Talents sein, mobiles Arbeiten jenseits der Bundesrepublik anzubieten. Dann wird aus „work“ und „vacation“ kurzerhand „workation“.
2. Mobiles Arbeiten entspricht dem Zeitgeist
Ob allein, im Coliving Space oder im Coworking Space, mobiles Arbeiten entspricht dem Zeitgeist. Es erlaubt uns, unseren Arbeitsalltag nach eigenen Bedürfnissen zu gestalten und besser auf unsere Work-Life-Balance zu achten. Gleichzeitig kann man am Feierabend neuen Erlebnissen nachgehen, ohne extra Urlaub nehmen oder kündigen zu müssen. So sind alle zufrieden: Vorgesetzte und Angestellte.
3. Deutsche Bürger dürfen grundsätzlich in jedem EU-Land arbeiten
Manche Arbeitgeber stehen mobilem Arbeiten im Ausland trotz seiner Vorteile noch skeptisch gegenüber. Der Grund: Sie fürchten sich davor, etwas falsch zu machen. Im EU-Ausland ist jedoch Vieles recht einfach. Für deutsche Bürger gilt hier das Privileg der Freizügigkeit. Eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis wird üblicherweise nicht benötigt. Es kommt jedoch darauf an, wie lange man im jeweiligen Land arbeiten möchte.

4. Wer zu lange im Ausland arbeitet, kann Probleme bekommen
Man muss kein digitaler Nomade sein, um das Büro unter Palmen dem heimischen Schreibtisch vorzuziehen. Doch Arbeitnehmer können besonders mit ihrer Sozialversicherung und dem Steuerrecht in Konflikt geraten, wenn ihr gewöhnlicher Arbeitsort zu lange außerhalb von Deutschland liegt. Hier ist Vorsicht geboten! In jedem Fall sollte man eine A1-Bescheinigung bei der Krankenkasse beantragen.
Entscheidend für die Sozialversicherung ist das Territorialprinzip. Das heißt, dass das Sozialversicherungsrecht desjenigen Staates gilt, in dem die oder der Angestellte ihrer oder seiner Arbeit nachgeht. Es sei denn, der Arbeitgeber „entsendet“ seine Mitarbeiter ins Ausland. Das ist bis zu 24 Monate möglich.
Im EU-Steuerrecht wird für gewöhnlich die 183-Tage-Regel angewandt. Das bedeutet, dass für Arbeitende das Steuerrecht des Auslands gilt, wenn sie über 182 Tage im Jahr dort arbeiten. Nichtsdestotrotz sollte auch bei kürzeren Aufenthalten das jeweils länderspezifische Steuerrecht vorab geprüft werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
5. Unfall im EU-Ausland? Nicht jede Krankenkasse tickt gleich
Arbeiten Sie im EU-Ausland, weil Ihr Arbeitgeber Sie dorthin „entsendet“ hat, gilt Ihr gesetzlicher Krankenversicherungsschutz auch dort. Sind Sie privatversichert, ist es sogar egal, ob Ihr Auslandsaufenthalt beruflich oder privat motiviert ist. Sollten Sie dort einen Unfall haben, kann es jedoch sein, dass Ihre Krankenkasse nur die Kosten trägt, die in Deutschland für die Behandlung angefallen wären.
6. Es ist heikel, eine ungewollte Betriebsstätte zu gründen
Wenn Arbeitnehmer Verträge im Ausland abschließen, laufen sie unter Umständen Gefahr, eine ungewollte Betriebsstätte zu gründen. Dies hätte zusätzliche Kosten und Pflichten für den Arbeitgeber zur Folge. Entscheidend hierfür sind bilaterale Abkommen und das jeweils geltende Recht des Landes, in dem gearbeitet wird.

7. Schriftliche Vereinbarungen sind unerlässlich
Unternehmen sollten eigene Richtlinien für mobiles Arbeiten im EU-Ausland aufstellen, damit die dort arbeitenden Kollegen sich nicht im rechtlichen Graubereich bewegen. In einer schriftlichen Vereinbarung mit den Angestellten können Führungskräfte sowohl Regeln für den Arbeitsalltag festlegen als auch Standards in Sachen Datenschutz und IT-Sicherheit. Tipps für sicheres mobiles Arbeiten liefert zum Beispiel das BSI.
Ausblick
Besitzt man die nötige Eigendisziplin, eine stabile Internetverbindung und noch dazu einen deutschen Pass, so ist ein temporäres mobiles Arbeiten im EU-Ausland relativ unproblematisch. Ein Urlaub am Strand lässt sich so weitestgehend konfliktfrei um einige Arbeitstage verlängern, wenn Chef und Personalabteilung einverstanden sind. Bei längeren Aufenthalten im EU-weiten Ausland gilt grundsätzlich: Es kommt darauf an. Nicht ohne Grund heißt es bei vielen Firmen: Mobiles Arbeiten nur mit Einschränkungen.
EU-weites Arbeiten boomt. Besteht der Wunsch, im EU-Ausland mobil arbeiten zu wollen, sollten Mitarbeiter zunächst das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Gibt die Firma grünes Licht und wurde die oder der Beschäftigte vor der Abreise im gewünschten EU-Staat angemeldet, kann es endlich losgehen. Weitere Informationen über Home-Office-Regelungen bei Grenzgängern finden Sie in einem Merkblatt des BMAS.
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