Mehrwertsteuersenkung – Wir klären offene Fragen

Kassenzettel mit Berücksichtigung der Mehrwertsteuersenkung

Seit dem ersten Juli 2020 zahlen Verbraucher in Deutschland weniger Mehrwertsteuer. Der allgemeine Mehrwertsteuersatz ist von 19% auf 16%, der ermäßigte von 7% auf 5% gesunken. Mit dieser Maßnahme möchte die Bundesregierung die Kauflaune der Verbraucher wecken und damit letztlich die unter den Einschränkungen der Corona-Maßnahmen leidende Wirtschaft ankurbeln. Die Senkung gilt voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020.

In diesem Beitrag wollen wir Dir Antworten auf häufig aufkommende Fragen bzgl. der Mehrwertsteuersenkung liefern.

Bitte beachte, dass unser Blogbeitrag (Stand: 08.07.2020) keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. Alle Angaben dienen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck, sind als Orientierungshilfe und ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu verstehen.

Ist die Senkung für Unternehmen verpflichtend?

Nein. Unternehmen und Dienstleistern steht es grundsätzlich frei, ob sie die Preise senken und an ihre Kunden weitergeben oder ob sie die Preise beibehalten und damit ihre Gewinnspanne erhöhen.

Zahlreiche Unternehmen aus dem Groß- und Einzelhandel haben aber bereits erklärt, dass sie die Mehrwertsteuersenkung direkt an ihre Kunden weitergeben werden.

5 Euro Preisschild

Gibt es neue Preisschilder in den Geschäften?

Nicht zwangsläufig. Wenn Händler und Dienstleister die Mehrwertsteuersenkung an ihre Kunden weitergeben möchten, sind sie nicht verpflichtet die Preisschilder in den Läden anzugleichen. Die Nachlässe können alternativ auch erst an der Kasse abgezogen werden. Außerdem können Händler frei darüber entscheiden, ob die Nachlässe für das gesamte Sortiment gelten oder ob nur bestimmte Produktgruppen ausgewählt werden.

Bekannt ist, dass die Händler Aldi Nord, Aldi Süd, Globus, dm, Rossmann, Müller, Obi und Bauhaus die Mehrwertsteuersenkung erst an der Kasse vom Endpreis abziehen, während beispielsweise Lidl, Kaufland und Netto Marken-Discount tatsächlich die Preisschilder in den Läden anpassen.

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Was passiert bei Waren, die vorher bestellt wurden, aber erst nach dem 1. Juli ausgeliefert werden?

Im Regelfall gilt das Auslieferungsdatum oder bei Dienstleistungen das Datum der erbrachten Leistung, also nicht das Datum der Bestellung oder Beauftragung.

Hast du beispielsweise vor dem 1. Juli einen Handwerker beauftragt, weil der Abfluss in der WG hoffnungslos verstopft ist, und dieser behebt das Problem zwischen dem 1.7.2020 und dem 31.12.2020, kann der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gelten – auch dann, wenn die Leistung erst nach dem 31.12.2020 in Rechnung gestellt wird.

Doch Achtung! Wurde der Bruttopreis, bei dem die Mehrwertsteuer schon enthalten ist, bereits vorab vereinbart, bleibt es beim vereinbarten Preis – egal welcher Mehrwertsteuersatz aktuell gilt.

Paketlieferant übergibt Paket

Was passiert, wenn man schon vor dem 1. Juli eine Anzahlung geleistet hat?Hast Du z.B. bei größeren Anschaffungen schon vor dem 1. Juli eine Anzahlung geleistet, sollte bei der Endrechnung die Besteuerung zum reduzierten Mehrwertsteuersatz erfolgen. Die Rechnung müsste also korrigiert werden, da auch hier der Zeitpunkt der erbrachten Leistung bzw. der Zeitpunkt der Lieferung maßgeblich ist.

Was gilt beim Umtausch von Waren?

Tauschst Du etwas um, hat das zur Folge, dass der ursprüngliche Vertrag rückgängig gemacht wird und ein neuer Vertrag geschlossen wird. Sollte der Umtausch nach dem 1. Juli 2020 erfolgen, gilt für diesen neuen Vertrag auch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz.

Fazit

Größter Kritikpunkt an der Mehrwertsteuersenkung ist die relativ geringe Auswirkung für den einzelnen Verbraucher. Während wohlhabende Menschen und Unternehmen bei größeren Investitionen kräftig sparen können, fällt die Ersparnis für Studierende beim wöchentlichen Lebensmitteleinkauf vergleichsweise gering aus.

Wie sich die Mehrwertsteuersenkung jedoch im Detail auswirken wird, werden die kommenden Monate zeigen.

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