Von fies bis unzulässig: Neben den alt bekannten Standardfragen, die einem in so ziemlich jedem Vorstellungsgespräch gestellt werden und auf die man sich recht gut vorbereiten kann, gibt es eine Vielzahl an potentiellen unangenehmen Fragen. Bei manchen handelt es sich um reine Provokation. Hierauf lässt sich geschickt antworten. Hinzu kommen jedoch Fragen, die Dir gar nicht gestellt werden dürfen. Darauf musst Du nicht antworten oder darfst sogar „notlügen“. Damit Dich keine dieser Fragen kalt erwischt, zeigen wir Dir in diesem Beitrag worum es sich jeweils handelt und wie Du reagieren solltest.
Außerdem haben wir passende und unpassende Fragen zusammengestellt, die Du den Personalern im Gegenzug stellen bzw. nicht stellen solltest.
Bitte beachte, dass unser Blogbeitrag (Stand: 19.11.2019) keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. Alle Angaben dienen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck, sind als Orientierungshilfe und ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu verstehen.
Provozierende Fragen
Diese Gattung der Fragen mag wohl die fieseste sein, denn darauf kann man sich am wenigsten spezifisch vorbereiten. Personaler stellen sie, um Dich bewusst aus Deiner Komfortzone zu locken. Sie wollen herausfinden, wie Du mit persönlichen Angriffen, Kritik oder einer stressigen Situation umgehst und ob Du Dich leicht aus dem Konzept bringen lässt.
Einige Beispiele:
- Denken Sie wirklich, dass Sie zu uns passen?
- Ist dieser Job nicht eine Nummer zu groß für Sie?
- Warum haben Sie immer noch keine passende Stelle gefunden?
- Was spricht gegen Sie als Bewerber?
- Wovor haben Sie Angst?
- Was bringt Sie zur Weißglut?
- Was ist Ihr persönliches Geheimnis?
- Was war Ihr größter Fehler?
- Wie komme ich als Recruiter bei Ihnen an?
- Können Sie uns zehn Schwächen von sich nennen?
- Was ist, wenn wir uns gegen Sie entscheiden?
- Warum haben Sie so lange für Ihr Studium gebraucht?
- Wieso haben Sie die Schule / das Studium abgebrochen?
- Wer war bisher Ihr schlechtester Vorgesetzter und warum?
- Halten Sie bei Streitereien zu Ihren Kollegen oder zum Vorgesetzten?
- Was würden Sie machen, wenn Sie morgen 10 Millionen Euro gewinnen?
- Was soll man Ihnen nachsagen, wenn Sie dieses Unternehmen einmal verlassen würden?
- Wieso kommen Sie zu spät? (Obwohl Du pünktlich bist)
Diese Liste könnten wir weiter und weiter führen. Entscheidend ist aber nicht die einzelne Frage, sondern Deine spontane Reaktion darauf. Lass Dich keinesfalls provozieren, verärgern, verängstigen oder in Panik und Nervosität versetzen – auch bei wiederholtem Vorkommen. Bewahre eine ruhige Haltung und antworte sachlich und souverän. Rechtfertigungen oder Gegenangriffe solltest Du nicht in Betracht ziehen.
Speziell für den Fall des abgebrochenen Studiums hilft Dir auch unser Blogbeitrag Studienabbruch im Vorstellungsgespräch erwähnen?
Nimm Dir unbedingt ein paar Sekunden Zeit, um darüber nachzudenken was von Dir erwartet wird und was Du darauf antworten willst. Auf diese Art Fragen gibt es weder eine falsche noch eine richtige Antwort. Gut ankommen wird aber Spontanität, Ehrlichkeit und Prägnanz.
- Spontanität: Vorformulierte Antwortsätze und Auswendiglernen helfen hier nicht weiter, denn Du weißt nicht, welche der unzähligen Fragen gestellt wird. Allein sie zu erkennen, macht jedoch den Unterschied. Weißt Du, dass der Personaler Dich gerade testet, kannst Du Dir in Ruhe überlegen, worauf er vermutlich hinauswill.
- Ehrlichkeit: Antworte Deinem Gegenüber ehrlich und bleib bei der Wahrheit, um herauszufinden, ob ihr wirklich zusammenpasst. Lügen haben kurze Beine. Spielst Du im Vorstellungsgespräch eine Rolle, wird das irgendwann auffliegen.
- Prägnanz: Fass Dich kurz und erzähle keinen Roman. Beschränke Dich lieber auf den Kern Deiner Aussage, um Dich nicht um Kopf und Kragen zu reden.
SPECTRUM Tipp: Auch eine Prise Humor kann helfen. Allerdings solltest Du es damit nicht übertreiben und recht schnell zurückkehren zur ernsthaften Beantwortung der Frage.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert auf eine provozierende Frage zuerst ein bis zwei positive Dinge zu nennen, die für Dich sprechen. Anschließend gehst Du auf ein bis zwei Macken oder Schwächen ein, die aber keine direkten negativen Auswirkungen auf die potentielle Stelle haben. Mit dieser Strategie kannst Du die meisten Provokationen geschickt umschiffen.
Ist Dir eine Frage zu provokant oder geht sogar in Richtung Beleidigung, solltest Du zunächst mit ruhiger Stimme nachfragen, ob das ernst gemeint war. Falls ja, solltest Du Dir überlegen, ob Du in einem Unternehmen arbeiten möchtest, das so mit seinen Bewerbern umgeht und im Zweifelsfall das Gespräch höflich beenden.
Clever sein können nicht nur die Personaler, sondern auch Du? Dann teste doch mal unsere 10 Psychotricks mit denen Du im Vorstellungsgespräch punktest.
Unzulässige Fragen
Bei dieser Fragenkategorie musst Du laut Gesetz nicht (wahrheitsgemäß) antworten, d.h. Du darfst Dich einer Notlüge bedienen. Du darfst so antworten, wie es Deinem Interesse, den Job zu gewinnen, entspricht. Eine Frage ist dann nicht erlaubt, wenn sie keinen Bezug zum Arbeitsplatz hat und in den Privatbereich Deiner Persönlichkeit eindringt. Dazu zählen z.B. Fragen, die auf
- Deine politische Ansicht/Parteizugehörigkeit
- Deine Gewerkschaftszugehörigkeit
- Deine Religion / Konfession
- Deine sexuelle Orientierung
- Vorstrafen
- Deine privaten Pläne (z.B. Heiraten oder Familiengründung)
- Deinen aktuellen Gesundheitszustand, eine Behinderung, vergangene Erkrankungen
- Den Partner, die Familie, Verwandte (z.B. Beruf, Krankheiten)
- Eine mögliche Schwangerschaft
- Deine Vermögens- bzw. Schuldensituation
abzielen.
Wichtig zu wissen ist aber, dass es Ausnahmen gibt. Möchtest Du zum Beispiel für eine Kirche arbeiten, ist die Frage nach Deiner Religion sinnvoll. Die Frage nach einer Schwangerschaft kann erlaubt sein, wenn eine Tätigkeit das Wohl des Kindes und der Mutter gefährden würde. Wer als Polizist arbeiten möchte, sollte keine Vorstrafen haben. Und so weiter … In Fällen wie diesen musst Du also wahrheitsgemäß antworten!
Im Einzelfall muss der Bewerber sogar bestimmte Informationen von sich aus preisgeben (Offenbarungspflicht). So bspw., wenn bald eine Haftstrafe angetreten werden muss, eine ansteckende Krankheit für die Kollegen gefährlich werden könnte oder wenn vom vorherigen Arbeitgeber ein Wettbewerbsverbot erteilt wurde und das potentielle Unternehmen dazu zählt.
Grundsätzlich gilt für die Beantwortung einer unzulässigen Frage das gleiche wie bei den provozierenden Fragen. Fühl Dich nicht angegriffen und bleib ruhig und freundlich. Sag dann entweder die Wahrheit, antworte mit einer Notlüge oder weise auf den Fehler hin. Letzteres könnte mit einer sachlichen Gegenfrage beginnen: Ist das relevant für diesen Job? Es kann natürlich sein, dass gar keine böse Absicht hinter der Frage steckt. Stellt sich das Gegenteil heraus, solltest Du das Gespräch höflich beenden, denn dann handelt es sich nicht um Deinen Traumarbeitgeber.
Die Antwort einfach verweigern („Diese Frage beantworte ich nicht.“) oder mit dem Kopf durch die Wand wollen („Das dürfen sie mich nicht fragen.“), solltest Du nur, wenn Du absolut sicher bist, dass die Frage nicht doch vielleicht erlaubt war. Denn diese Reaktionen kommen einem Gesprächsabbruch gleich. Zu einer Zusammenarbeit wird es nach diesen Äußerungen wohl kaum kommen.
Fazit
Das A und O bei solch schwierigen Fragen ist sich treu zu bleiben. Bleib Du selbst und ziehe immer zuerst in Erwägung, dass der Personaler keine bösartige Absicht hat, sondern Dich nur persönlich kennenlernen will. Sollte sich dennoch herausstellen, dass Dich tatsächlich jemand unverschämt behandelt, zieh die Reißleine!
Zumindest wir können Dir garantieren, dass Du derartige Fragen von uns nicht hören wirst. Wir legen großen Wert darauf, unseren Bewerbern in lockeren Kennenlerngesprächen auf Augenhöhe zu begegnen. Von fiesen Bewerbungsgesprächen halten wir gar nichts. Gerne kannst Du Dich davon überzeugen und Dir vorab ein Bild von unseren Recruitern machen oder Dich direkt bei uns bewerben!
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