Den digitalen Nachlass regeln – Was geschieht nach dem Tod mit Deinen Social Media Accounts?

Nahaufnahme einer Tastatur mit einer R.I.P.-Taste

Im ersten Moment erscheint es lächerlich und so richtig beschäftigen möchte man sich mit dem digitalen Nachlass eigentlich auch nicht. Es ist doch egal was mit dem Instagram-, Facebook- oder Xing-Account und den ganzen Daten geschieht, wenn man nicht mehr auf der Erde weilt. Auch wenn das für einen selbst stimmen mag, möchte man sich ein Szenario, in dem die eigenen Eltern oder der Partner sich in der Trauerphase darum bemühen müssen, sämtliche Zugangsdaten herauszufinden bzw. zu beantragen, gar nicht vorstellen.

Möchtest Du Deinen Liebsten diese Belastung ersparen, gibt es einige Dinge, die Du schon jetzt tun kannst.

Bitte beachte, dass unser Blogbeitrag (Stand: 21.01.2020) keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. Alle Angaben dienen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck, sind als Orientierungshilfe und ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu verstehen.

Accounts auflisten

Jeder von uns besitzt durchschnittlich etwa 8 verschiedene Social Media Accounts. Wer sich nicht schon zu Lebzeiten Gedanken darüber macht, wie im Todesfall damit umgegangen werden soll, bürdet seinen Hinterbliebenen mit der Suche nach diesen die erste große Aufgabe auf.

Nahaufnahme einer Passwortliste die gerade ausgefüllt wird

Erstelle also unbedingt eine für sie zugängliche Liste Deiner aktuellen Accounts. Vergiss dabei nicht, diese zu aktualisieren sobald Du Dich bei einem neuen Netzwerk anmeldest oder von einem anderen abmeldest. Notiere zu jeder Plattform die jeweiligen Zugangsdaten (E-Mailadresse, Benutzername und Passwort) und bewahre alles an einem sicheren Ort auf, der Deinen Erben auch bekannt ist. Damit ersparst Du ihnen lästiges Anfragen bei jedem einzelnen Online-Anbieter und stellst sicher, dass kostenpflichtige Dienste und Abos auf diese Weise schnellstmöglich gekündigt werden können.

SPECTRUM Tipp: Neben dem klassischen Papier oder einem verschlüsselten USB-Stick kannst Du heutzutage auch eine Passwort-App nutzen. Der Vorteil dabei ist, dass Du Deine Zugangsdaten im Alltag jederzeit bei Dir hast, wenn Du sie selbst einmal vergessen hast. Zudem musst Du Deinen Erben nur ein einziges Passwort, nämlich das für die App selbst, hinterlegen. Informiere Dich vor der Nutzung aber bitte unbedingt über die Seriosität der App und sei Dir klar darüber, dass Dein Smartphone vielleicht nicht unbedingt der sicherste Aufbewahrungsort ist.

Gesetze verstehen

Da unsere Social Media Accounts mittlerweile ein fester Bestandteil unseres Lebens, ja fast sogar eine Art Online-Kopie von uns sind, möchte man im Falle eines Falles vielleicht nicht nur, dass andere User über den eigenen Tod informiert werden, sondern dass ggf. Einblicke in vorangegangene Aktivitäten möglich sind. Wichtig wird dies bspw., wenn es um den Suizid von Mobbingopfern oder einen unklaren Unfalltod geht. Chatverläufe können hier eine wertvolle Quelle für Hinweise sein. Aber auch das löschen lassen der vielen Daten und das Auflösen des Nutzerkontos ist meist sinnvoll, denn andernfalls verbleibt alles beim jeweiligen Anbieter.

Nahaufnahme einer Tastatur mit einacer Delete-Taste

Vor einigen Jahren begannen zahlreiche Privatpersonen, Unternehmen und Gesetzgeber sich daher mit der Frage zu beschäftigen, wem nach einem Todesfall Zugriff gewährt werden soll, welche Daten vererbt werden können und was mit den Accounts geschieht.

Aktuell gilt: Wer erbt, übernimmt alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen – auch die aus der Online-Welt. Social Media Profile bleiben nach dem Tod erst einmal bestehen und zählen zum elektronischen Erbe. Da dieses dem materiellen Erbe mittlerweile gleichgestellt ist, müssen Anbieter Angehörigen eines Verstorbenen Zugriff auf dessen Account gewähren. Im Falle fehlender Zugangsdaten können Erben also den Zugang beantragen, um Nutzerkonten aufzulösen, Verträge zu kündigen, offene Rechnungen einzusehen, Mitgliedschaften zu beenden und so weiter.

Erben für den digitalen Nachlass bestimmen

1. Testament

Möchtest Du auf Nummer sicher gehen, kannst Du Deinen digitalen Nachlass in einem Testament regeln. Hier kannst Du Deine Wünsche darüber, wie mit Deinem „digitalen Ich“ umgegangen werden soll, d.h. welche Daten z.B. gelöscht und welche vererbt werden, festhalten. Zudem kannst Du jemanden bestimmen, der sich um die Umsetzung kümmert, also Zugriff auf Dein digitales Erbe erhält. Achtung: Verfasse das Testament unbedingt handschriftlich und unterschreibe es, ansonsten ist es nicht rechtswirksam. Wer 100% sichergehen will, kann gegen Einwurf einiger Münzen natürlich einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar hinzuziehen.

Briefumschlag mit Wachssiegel und der Aufschrift "Testament"

2. Vorsorgevollmacht

Ist Dir die Sache mit dem Testament zu aufwendig, kannst Du in einer Vorsorgevollmacht eine Person Deines Vertrauens als Deinen digitalen Verwalter für den Krankheits- oder Todesfall benennen.

Online-Nachlassverwaltung

Die meisten Nutzer kennen sie nicht, aber einige Social Media Plattformen bieten die Möglichkeit, direkt im eigenen Account einen bzw. mehrere Nachlassverwalter festzulegen. Diese Personen informieren den Anbieter im Falle des Todes und versetzen das Profil damit in einen „Gedenkzustand“ oder veranlassen die Deaktivierung.

Anschließend haben sie, je nach festgelegten Einstellungen des Verstorbenen, Zugriff auf das Konto, um bspw. Kopien bestimmter Daten herunterzuladen, einen Trauerbeitrag zu posten, Anfragen anzunehmen oder das Profilbild zu ändern. Möchtest Du das alles nicht, kannst Du vorab einstellen, dass Dein Profil nach der Todesmeldung umgehend gelöscht wird. Dann kann es jedoch auch niemand mehr aufrufen oder Erinnerungen teilen.

Zur schnelleren Übersicht haben wir Dir die gängigsten Anbieter und ihre Optionen zusammengestellt:

Anbieter Einrichtung des Nachlasskontakts Zugängliche Funktionen Unzugängliche Funktionen
Facebook Einstellungen – Einstellungen für den Gedenkzustand Profil in Gedenkzustand versetzen, Beitrag unter eigenem Namen posten, Profilbild/Titelbild aktualisieren, Konto löschen lassen, Kopie der Profilinhalte downloaden Bei Deinem Konto anmelden, Nachrichten lesen, Freunde entfernen/Anfragen versenden
Google & YouTube Kontoaktivität-Manager Information der Kontakte (bis zu 10 Personen) nach einer festgelegten Zeit (3-18 Monate) der Inaktivität/Nicht-Anmeldung und anschließender Zugriff auf vorher festgelegte Daten
Xing Einstellungen – Privatsphäre – Erbe Ihrer Xing Daten Wahl zwischen zwei Optionen: Gesetzlich geregelte Einsicht durch die rechtlichen Erben oder direkte Löschung des Profils

Für alle Accounts, die die Festlegung eines Nachlassverwalters nicht anbieten, solltest Du wie oben beschrieben ein Testament oder eine Vollmacht aufsetzen. Hierzu gehören z.B. Instagram, Twitter, Pinterest, Xing und LinkedIn. Auf diesen Portalen können lediglich andere Nutzer oder Bevollmächtigte ein Mitglied als verstorben melden, um den Account in den Gedenkzustand zu versetzen (z.B. bei Instagram) oder ihn löschen zu lassen. Zwar wird die rechtlich geregelte Einsicht gewährt, ein Zugang zu Profilfunktionen jedoch nicht.

Trauriges Mädchen mit Smartphone denkt an ihren digitalen Nachlass

Den digitalen Nachlass sollte jeder von uns regeln – egal ob es dabei um Social Media oder alle anderen Online-Aktivitäten geht. Vom E-Mail Account bis hin zum Online-Banking können noch zu Lebzeiten einfache Vorkehrungen getroffen werden, die es unseren Lieblingsmenschen im Ernstfall deutlich einfacher machen. Wir haben Dir gezeigt wie es geht. Jetzt bist Du an der Reihe.

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