Worauf solltest Du vor der Unterschrift eines Arbeitsvertrages achten und welche Punkte sollten im Vertrag geregelt sein? Gerade beim Berufseinstieg, kann die Auseinandersetzung mit dem ersten Arbeitsvertrag eine Herausforderung sein.
In den meisten Fällen werden Arbeitsverträge am Ende eines erfolgreichen Bewerbungsprozesses vom zukünftigen Arbeitgeber zum Unterschreiben vorgelegt und bis auf den Arbeitslohn eher selten vom Arbeitnehmer verhandelt. Umso wichtiger ist es, die einzelnen Regelungen zu verstehen.
Bitte beachte: Unser Blogbeitrag (Stand: 15.03.2023) stellt keine Rechtsberatung dar oder ersetzt diese. Alle Angaben dienen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck, sind als Orientierungshilfe und ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu verstehen.
Grundsätzlich herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit. Daher sind Arbeitgeber in der Gestaltung des Arbeitsvertrages grundsätzlich frei. Selbst die Schriftform ist nicht vorgeschrieben. Dennoch dient der Vertrag der Sicherheit beider Parteien, da dort schwarz auf weiß sämtliche Rechte und Pflichten zusammengefasst werden. Dies vereinfacht in einem Streitfall die Klärung etwaiger Streitpunkte.
Hast Du einen Arbeitsvertrag erhalten, sollte dieser folgende Punkte regeln:
1. Vertragsparteien
Wer schließt mit wem den Vertrag? Gerade wenn der Arbeitgeber mehrere rechtlich eigenständige Firmen besitzt, ist dies von Relevanz.
2. Beginn und Ende bei Befristung des Arbeitsvertrags
Egal, ob unbefristet oder befristet: Ein Startdatum sollte immer festgelegt sein. Handelt es sich um eine befristete Anstellung, muss zudem klar dargelegt sein, bis wann das Arbeitsverhältnis andauert.
3. Tätigkeitsbeschreibung/-bezeichnung
Entspricht die Beschreibung der Stelle, für die Du Dich beworben hast? Stimmen die Aufgaben überein?
4. Arbeitsort- und zeit
Gerade bei einem Unternehmen mit mehreren Zweigstellen muss der genaue Arbeitsort angegeben werden. Hinzu kommen seit der Corona-Pandemie häufig Regelungen zu Home-Office oder dem Mobilen Arbeiten.
Die Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz geregelt. Die Regel ist in Deutschland die 40-Stunden-Woche. Seit Aufkommen der 4-Tage-Woche können aber auch weniger Stunden möglich sein.
Wichtig: Sind Überstunden im Arbeitsvertrag nicht erwähnt, dann darf sie der Arbeitgeber nicht von seinen Mitarbeitern verlangen.
Du darfst Dich der Anordnung von Überstunden widersetzen, wenn die vom Arbeitsrecht festgelegte Höchstarbeitszeit von ausnahmsweise 10 Stunden pro Tag durch Mehrarbeit überschritten würde. Darüber hinaus sind Überstunden auch abzulehnen, wenn innerhalb der folgenden sechs Monate kein Freizeitausgleich ermöglicht wird.

5. Probezeit und Urlaub
Die Dauer der Probezeit ist im Arbeitsvertrag festzuhalten. Die Höchstgrenze beträgt laut Gesetz 6 Monate.
Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers beträgt bei einer 5-Tage-Woche laut Gesetz 20 Tage. Oft wird dem Arbeitnehmer aber mehr gewährt.
Immer wieder fragen sich Beschäftigte, die gerade erst in ein Unternehmen eingetreten sind: Ist Urlaub in der Probezeit erlaubt? Ganz grundsätzlich gibt es hierzu eine eindeutige Antwort: Ja. Das Arbeitsrecht besagt, dass sich Arbeitnehmer mit jedem Monat einen Anspruch auf den anteiligen Jahresurlaub erarbeiten. Jedoch ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Urlaub innerhalb der Probezeit zu gewähren. Nach bestandener Probezeit kann der erarbeitete Urlaub jedoch in jedem Fall genommen werden.
6. Gehalt/Sonderzahlungen
Die Höhe des Gehaltes richtet sich nach Deinen Verhandlungen im Vorstellungsgespräch. Die Höhe sollte dementsprechend festgehalten sein, genauso wie etwaige Zuschläge (z.B. Überstunden) oder Sonderzahlungen (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld). Gleichzeitig sollte geregelt sein, zu welchem Zeitpunkt das Gehalt ausgezahlt wird (Anfang, Mitte oder Ende des Monats).
7. Kündigung mit Fristen
Hier sollten die entsprechende Frist und der Zeitpunkt festgelegt sein. In der Regel gibt es eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Es kann jedoch auch eine längere Frist von z.B. 3 Monaten vorkommen. Ist die Kündigungsfrist nicht im Vertrag geregelt, greift automatisch die gesetzliche Frist.
8. Krankheitsfall
Wenn Du krank bist, solltest Du Deinem Arbeitgeber am selben Tag Bescheid geben. Bei einer längeren Erkrankung ist nach 3 Tagen eine Krankmeldung vorzulegen. Es liegt aber im Ermessen des Arbeitgebers, auch bereits am ersten Tag eine Krankmeldung zu verlangen.
9. Nebentätigkeiten
Nebentätigkeiten sind Dir prinzipiell erlaubt, sofern Deine tägliche Arbeitszeit dadurch 10 Stunden nicht überschreitet, Deine Leistung dadurch nicht beeinträchtigt wird und keine Interessen- oder Pflichtkollision entsteht.
SPECTRUM Tipp: Lass Dir jede Nebentätigkeit schriftlich genehmigen!

10. Geheimhaltungspflichten und Konkurrenzklauseln
Klar ist: Betriebsinterna sind geheim. Werden die Geheimhaltungspflichten allerdings zu weit ausgedehnt, können sie Dir bei einem Wechsel Nachteile bringen. Außerdem solltest Du die Konkurrenzklausel kennen. In dieser wird Dir häufig untersagt, innerhalb bestimmter Zeiten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einem Konkurrenten anzuheuern. Wenn Du es dennoch tust, droht Dir eine Regressforderung.
11. Datenschutzrechtliche Klauseln
Die Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten müssen sich stets an den datenschutzrechtlichen Grundsätzen orientieren. Die Erhebung von Personendaten ist nur mit der Einwilligung des Betroffenen zulässig, wenn kein Rechtsgrundsatz dies erlaubt oder verlangt. Ausgenommen von dem Erfordernis einer Einwilligungserklärung sind allerdings grundsätzlich alle personenbezogenen Daten, die für Aufnahme, Durchführung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses notwendig sind.
12. Gewerbliche Schutzrechte
Dieser Punkt wird nicht in jedem Arbeitsvertrag geregelt sein. Bspw. in der IT- Branche ist dies jedoch häufig von Relevanz. Stellt z.B. ein Programmierer ein Programm während seiner Arbeitstätigkeit her, ist die Frage, wem die Rechte an diesem zustehen. Dies ist in § 69b Urheberrechtsgesetz geregelt. Demnach stehen sämtliche vermögensrechtlichen Befugnisse dem Arbeitgeber zu. Allerdings ist damit noch nicht eindeutig geregelt, ob dieser damit z.B. auch das Recht erhält, die Software zu verändern, zu bearbeiten, zu verbreiten und seine Nutzungsrechte an Dritte weiterzugeben. Klärung schafft daher nur eine eindeutige Vertragsklausel.
Fazit
Nimm Dir vor der Unterschrift ausreichend Zeit den Arbeitsvertrag genau zu lesen. Stelle unbedingt Rückfragen, wenn Du etwas nicht verstehst. Im Zweifelsfall kannst Du den Arbeitsvertrag auch einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Durchsicht vorlegen. Denn auch, wenn es Gesetze und die AGB-Kontrolle gibt, die Dich als Arbeitnehmer vor dem Schlimmsten schützen: Wenn der mangelhafte Arbeitsvertrag einmal unterschrieben ist, kann es schwierig sein, später noch etwas daran zu ändern. Der Arbeitsvertrag ist Dein Beweis dafür, welche Rechte Dir der Arbeitgeber gegeben hat. Im Zweifel prüft das Gericht zuerst, was im Arbeitsvertrag steht.
SPECTRUM Insight: Warst Du bei uns zum Bewerbungsgespräch und hast einen Arbeitsvertrag zur Unterschrift erhalten, darfst Du jederzeit Rückfragen stellen. Wir werden Dir diese sehr gerne beantworten, damit Du Dich bei Beginn des Traineeprogramms zu 100% wohlfühlst.
Wir machen aus Talenten Experten.
Bildnachweise für diesen Beitrag:
141502592 © djile – stock.adobe.com
235889550 © DragonImages – stock.adobe.com